TORA-plus
- Dana Lomozová -

 

Immobilien - Liegenschaften - Anlageimmobilien - Renditeobjekte - Firmen

Prag - Tschechien

Arbesovo nám. 12 -  CZ- 15000 Prag 5 -  Tel.: +420 / 251 511 482  -  Fax: +420 / 251 511 482

Mail: rk.tora.plus@seznam.cz

Real Estate Prague

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fa. TORA-plus, Inh. Dana Lomozová, Arbesovo nám. 472/12, 150 00 Praha 5

Tschechische Republik

IÈO: 62607545 – È.j. ŽO/0002167/02/ob – Ev.è. 310005-021672002

Hier klicken für AGB - Download im PDF - Format

1. Wenn auf Anfrage in beliebiger Form, Dokumente, Objektunterlagen und dergleichen in schriftlicher Form jeglicher Art (gedruckt, elektronisch, auch in Form von Charakteristiken, Beschreibungen, Präsentationen, etc.) übergeben/übernommen werden, so werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Dadurch kommt ein Makler-/Vermittlungsvertrag mit TORA-plus, Inh. Dana Lomozová, Arbesovo nám. 472/12, 15000 Praha 5, Tschechische Republik, (im weiteren nur TORA-plus genannt) zustande. Gleiches gilt, wenn von uns ohne Anfrage Unterlagen übergeben wurden und diese verwendet werden.

2. Mit der Verwendung den in Ziff. 1 aufgeführten Formen der Nachweisinformationen erkennt der Empfänger bzw. Verkäufer, Beauftrager, Geschäftspartner (als Versender) ausdrücklich die nachstehenden AGB als verbindlich an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns, dem Eigentümer, dessen Vertreter oder auch die Weitergabe an andere Personen. Die Geltungsdauer bezieht sich auf 3 Jahre für jedes durch TORA-plus, nachgewiesene Objekt, soweit das Gesetz keine kürzere Frist vorschreibt.

3. Entstehen des Provisionsanspruches: Der Provisionsanspruch entsteht sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Käufer/Verkäufer/Mieter besorgt wurde oder ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Die Makler-/Vermittlungstätigkeit ist voll erfüllt sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Käufer/Verkäufer/Mieter besorgt wurde. Der Provisionsanspruch besteht in jedem Fall in vollem Umfang durch Erfüllung der Makler-/Vermittlungstätigkeit. Hierbei genügt auch Mit-Ursächlichkeit. Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dieser Anspruch bleibt auch nach dem Auftragsende bestehen. Auch wenn z.B. durch Verschuldung der Verkäuferseite dieser dann jedoch vom Kauf zurücktritt oder der Vertrag nicht zustande kam. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Der Provisionsanspruch besteht/entsteht auch wenn ein Käufer/Verkäufer/Mieter besorgt wurde welcher (und/oder) familiell, personell, finanziell, durch vorgeschobene Dritte, als Rechtsnachfolger, durch verbundene Firmen, verbundene Vertragspartner und dergleichen, mit dem Empfänger gem. Ziff. 2, der in Ziff. 1 angeführten Nachweisinformationen, verbunden ist. Hierbei wird eine Weitergabe der Nachweisinformation unterstellt. Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Ist eine nicht rückzahlbare Anzahlung vereinbart, so steht diese nach Eintritt einer auflösenden Bedingung, der TORA-plus, zur Hälfte zu. Die Provision wird durch Erfüllung der Maklertätigkeit sofort fällig, spätestens jedoch bei Vertragsunterzeichnung durch unaufgeforderte Zahlung an TORA-plus direkt oder einen von TORA-plus bevollmächtigten Zahlungsempfänger (z.B. Anwalt, Notar, Käufer, Verkäufer).

4. Infolge einer durch uns erbrachten Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit wird die Entrichtung unserer Courtage wie folgt fällig:

5. Bei gewerblichen Mietverträgen (Miet-, Pacht-, Leasingverträge, u.ä. von Gewerbeflächen, Büros, Hallen u.ä.m.) beträgt die Courtage unabhängig von der Vertragslaufzeit 3,57% aus der Nettomietsumme eines 10-Jahres-Mietvertrages soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

6. Bei Staffelmietverträgen ist die Berechnungsbasis die Durchschnittsmiete über die vorgesehene Vertragslaufzeit; etwa gewährte Mietfreizeiten ermäßigen diese Bemessungsbasis der Provision gem. Ziff. 5 nicht.

7. Verkauf von Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen, etc.): Vom erzielten Gesamtkaufpreis inkl. aller dem Verkäufer vom Käufer versprochenen Leistungen 5,95%

8. Bei Geschäfts- und Unternehmensverkäufen: An- und Verkauf von Unternehmungen, Beteiligungen, Waren, Know How, Gegenständen; von der gesamten Vertragssumme 5,95%

9. Bei sonstigen Vermittlungen, z.B.: Im Bereich der Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Recycling, Verkehrswegebau, Energieversorgung, Kommunikation, Gemeinschaftliche Projekte und sonstige wie auch immer geartete Geschäfte; von der gesamten Vertragssumme 5,95%.

10. Bei der Wohnraumvermietung: zwei Nettomonatsmieten.

11. Bei vereinbarten und bestätigten Besichtigungen ist je eine Aufwandpauschale von 238,-€ (innerhalb Prag) und 476,-€ (außerhalb Prag) fällig. Außerhalb der Tschechischen Republik nach Vereinbarung, jedoch mindestens 1190,-€. Die Aufwandpauschale kann nach Abschluß eines Vertrages gegengerechnet werden.

12. Die Courtage ist verdient und sofort fällig gem. Ziff. 3 und Ziff. 13, bei Vertragsabschluss bzw. bei Miet- oder Pachtvertragsunterzeichnung. Diese sind der TORA-plus, unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Die Provisionsberechnung erfolgt nach den aufgeführten Richtlinien. Bei verspäteter Bezahlung der Provision wird der Betrag ab Fälligkeitstag an mit 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Tschechischen Nationalbank bzw. der Europäischen Zentralbank verzinst. Abweichende Vereinbarungen sind dennoch möglich. Die abweichenden Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

13. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angegebenen Bedingungen abgeschlossen oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners oder dessen Rechtsnachfolger, berührt dies unseren Provisionsanspruch gem. Ziff. 3 nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenem Geschäft wirtschaftlich identisch ist, oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.

14. Ist dem Empfänger das nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht fristgemäß und vollständig mit Nachweis und kommt es zum Abschluss eines Vertrages, so ist die Weitergabe der Informationen aufgrund unseres Angebotes als zumindest mit ursächlich für den Vertragsabschluss anzusehen und begründet daraus unseren Provisionsanspruch und die Verpflichtung zur Zahlung. Falls dem Empfänger ein von uns angebotenes Objekt über Dritte nochmals angeboten wird, hat er auf die Vorkenntnis durch uns hinzuweisen. Maklerdienste in Bezug auf das von uns bereits angebotene Objekt von dritter Seite sind vom Empfänger abzulehnen.

15. Unsere Mitteilungen und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten, ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Ebenfalls ist eine Streuung jeglicher Art unzulässig. Kommt infolge nicht autorisierter Weitergabe ein Vertrag gleich welcher Art zustande, ist uns der Empfänger des Objektangebotes in voller Höhe der uns entgangenen Courtage, gemäß Ziff. 1-10, schadenersatzpflichtig. Der Nachweis eines nicht entstandenen Schadens bzw. geringeren Schadens obliegt dem Empfänger. In jedem Fall sind die entstandenen Kosten zu ersetzen. Gleiches gilt auch für eine Gesellschaft, mit der der Empfänger rechtlich oder wirtschaftlich verbunden ist, sowie bei Familienangehörigen. Kommt in diesem Falle ein Vertragsabschluss über das angebotene Objekt zustande, wird eine Weitergabe unterstellt.

16. Bekommt der Kauf-/Mietinteressent Objektinformationen zur Verfügung gestellt, so sind diese mit größter Sorgfalt erstellt. Die Informationen basieren stets auf Angaben seitens des Eigentümers/Vermieters. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Verkäufers/Vermieters übernimmt TORA-plus nicht. Die Angaben sind freibleibend und unverbindlich. Ein Zwischenverkauf bzw. eine Zwischenvermietung behält sich TORA-plus vor.

17. Sofern der Empfänger dieses Angebotes mit dem Verkäufer/Vermieter oder dessen Beauftragten direkt in Verbindung tritt, ist immer unsere Firma zu benennen. Spätestens bei einem Vertragsabschluss ist unsere Firma hinzuzuziehen.

18. Ein Provisionsanspruch unsererseits entsteht auch dann, wenn im zeitlichen (3 Jahre nach Abschluss des betreffenden letzten Vertrages) und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag, weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen. Sollte der diesbezügliche zeitliche Rahmen gesetzlich eingeschränkt werden oder sein, so ist hierfür der gesetzliche Rahmen maßgeblich.

Beispiele die zu diesem Anspruch führen können sein:

Ein direktes Folgegeschäft, dies gilt auch für eine Ausweitung des Ursprungsgeschäftes z. B.:

- Ausweitung einer Elektro-, Abwasser-, Wasserversorgung sowie Kommunikationswege auf weitere Umlandgemeinden.

- Ausweitung von z.B.: Grundstücken, Wegen, Firmen, Rechten, Lizenzen, Kommunikationen jeglicher Art (auch elektronischer und elektrischer Form), Straßen- und Wegebau, Elektro, Wasser, Trinkwasser, Abwasser, Kanalisation.

- Es erwirbt der Empfänger ein von uns angebotenes Objekt zu einem späteren Zeitpunkt im Wege der Versteigerung oder Zwangsversteigerung oder von den Gläubigern.

- Der Empfänger ist auch provisionspflichtig, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objekts erfolgt und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung/Pacht gezahlte Provision wird angerechnet.

19. Die Courtage der TORA-plus enthält die gesetzliche MwSt. Grundsätzlich sind im weiteren alle genannten Preise rein netto und verstehen sich bei berechtigtem Anspruch zuzüglich Provisionen, Steuern und sonstigen Abgaben jeglicher Art.

20. Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für beide Vertragspartner tätig zu werden.

21. TORA-plus haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. Grunderwerbssteuer, Steuern, Übersetzungs-, Anwalts-, Notar- und Grundbuchkosten sind für alle Verträge vom Käufer zu zahlen, soweit diese Kosten nach dem Gesetz nicht vom Verkäufer zu zahlen sind oder schriftlich anders vereinbart wurden.

22. Die Parteien erkennen hiermit vollen Quellen- und Kundenschutz an, wie in der ICC (International Chambers of Commerce) Paris 1983 geregelt. In der Übereinstimmung mit dieser Convention gilt diese Quellenschutzvereinbarung 5 Jahre. Sie regelt und behält unabhängig vom Grund auch dann die Gültigkeit, wenn es zu dem angestrebten Geschäftsabschluss nicht gekommen sein sollte.

23. Wird unsere Makler-, Vermittlungs- oder Serviceleistung durch: vorgeschobene Dritte, auch wie Ziff.3, Erschleichung, falsche Informationen oder ähnlichem in Anspruch genommen, so begründet dieses einen Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von min. 50.000,-€. Im weiteren resultiert hieraus zusätzlich der Anspruch auf Zahlung der uns entgangenen Provision in voller Höhe.

24. Die beteiligten Parteien, Kunden und Partner willigen ausdrücklich in die Aufzeichnung und Speicherung von Gesprächen mit elektronischen Mitteln ein.

25. Werden Verträge geschlossen oder gekündigt, so sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt und behalten weiter ihre Gültigkeit.

26. Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.

27. Die AGB gelten für sämtliche, durch TORA-plus, angebotenen und angenommenen Dienstleistungen.

28. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung tritt eine im Bereich der Makler-/Vermittlungstätigkeit gebräuchliche und der unzulässigen eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende Bedingung bzw. nachrangig die gesetzliche Vorschrift in Kraft.

29. Es ist jeweils die neueste allgemein zugängliche Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig. Einzusehen in unseren Geschäftsräumen und auf unseren Internetseiten: http://www.tora-plus.com und http://freenet-Homepage.de/tora-plus

30. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Beteiligten Prag oder nach Wahl und/oder Zuständigkeit, der Staat in dem die Parteien, Organisationen, Institutionen von Besitzer, Verkäufer, Käufer oder deren verbundene Vertragspartner, dessen Rechtsnachfolger, Vertreter oder auch gem. Ziff. 3 gemeldet oder registriert sind.

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 28.09.2008